Unterstützung bei unerwartetem Abschied.
Der Tod eines Kines ist die wohl schmerzhafteste Erfahrung, welche Eltern in ihrem Leben machen. Leider kommt es bei 10 - 30% aller Schwangerschaften vor, dass das Kind nicht ausgetragen werden kann. Unabhängig vom Schwangerschaftsalter haben Eltern, die sich frühzeitig von Ihrem Kind durch Fehlgeburt / Totgeburt oder eines medizinisch induziertem Schwangerschaftsabbruches verabschieden müssen Anspruch auf Hebammehilfe.
Die Kosten für die Betreuung und Nachsorge werden selbstverständlich von der Krankenkasse übernommen.